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Eine gute Zahnarztpraxis nimmt sich den Menschen an

Zahnarzt

Zum Zahnarzt zu gehen ist für viele eine große Herausforderung. Oft liegt es an unschönen Kindheitserinnerungen, die für immer im Kopf bleiben und Angst auslösen. Betroffen sind Menschen auf der ganzen Welt. Dabei ist die Wartung der Zähne entscheidend, um so lange wie möglich gute und gesunde Beißerchen zu haben. Einen großen Einfluss darauf hat der Zahnarzt, denn nicht alle Ärzte sind professionell und sympathisch. Eine gute Zahnarztpraxis stellt außerdem den Patienten in den Vordergrund und geht auf dessen Bedürfnisse ein. Hat zum Beispiel jemand große Angst, dann sollte kein Druck aufgebaut werden, sondern man sollte alles genau erklären und nichts ohne Absprache durchführen. Für Angstpatienten gibt es noch eine weitere Option, die ein guter Zahnarzt unbedingt erwähnen sollte (in der zweiten Zwischenüberschrift zu finden).

Zuvor steht aber eine andere interessante Frage im Mittelpunkt, wie rechnet eine Zahnarztpraxis eigentlich ab?

So rechnen Zahnärzte ab

Der Gang zum Zahnarzt kann, muss aber nicht kostenlos sein. Es kommt immer auf den Bedarf an und ob die Leistung von der Krankenkasse übernommen wird. Bei akuten Schmerzen ist es natürlich der Fall, bei einem Bleaching oder bei Zahnersatz im Regelfall nicht. Abrechnen muss die Zahnarztpraxis aber immer, sei es mit der Krankenkasse oder mit dem Patienten selbst. Hierfür wird unter anderem zwischen Kassenpatienten und zwischen Privatpatienten unterschieden. Im ersten Fall wird nach dem sogenannten BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) und im zweiten Fall nach der sogenannten GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) abgerechnet.

Unterschätzt wird bei der Abrechnung sehr häufig der Aufwand. Machen es die Mitarbeiter in der Praxis selbst, dann benötigen diese neben entsprechenden Schulungen auch viel Zeit. Diese geht dann wiederum für die Patienten verloren oder es wird mehr Personal benötigt. Auch ist dann die Frage, ob der Platz dafür ausreicht, denn viele Praxen sind eher klein gehalten.

Für das Thema mit der zahnärztlichen Abrechnung gibt es aber eine einfache Lösung, nämlich die Nutzung einer externen Abrechnungsstelle. Eine externe ZMV hat viele Vorteile, sie kümmert sich zum Beispiel um verschiedenste Dienstleistungen (wie die Buchhaltung, den Versand von Rechnungen und natürlich um die zahnärztliche Abrechnung) und greift ein, wenn Mitarbeiter krank werden oder im Urlaub sind. Außerdem arbeiten Profis mit einem durchdachten System dahinter, sodass unter anderem keine Forderungsausfälle zwecks Überlastung oder so zu erwarten sind. Für den Patienten haben externe Abrechnungsstellen ebenfalls Vorteile, zum Beispiel bieten sehr viele Ratenzahlungen an. Ein echter Pluspunkt, denn so können sich viel mehr Menschen ein schönes Lächeln leisten und müssen nicht erst viele Jahre darauf sparen.

Die Nutzung von externen Abrechnungsstellen macht also für alle Seiten Sinn. Sowohl für die Zahnarztpraxis als auch für den Patienten. Wie gesagt, der Aufwand ist enorm und erfordert neben einem ständigen Überblick auch entsprechendes Wissen.

Eine Narkose ist oft der letzte Ausweg

Wer seine Angst nicht überwinden kann, der lebt mit Schmerzen und der Einnahme von Schmerztabletten. Auf Dauer ist das keine Lösung, denn die Medikamente unterdrücken den Schmerz nur und beheben die Ursache nicht. Das weiß auch jeder Zahnarzt, sodass stets an neuen und immer besseren Behandlungsmethoden getüftelt wird. Sollte aufgrund der starken Angst gar keine Behandlung möglich sein, dann ist die Narkose der letzte Ausweg. Der Patient „schläft“ also während des Eingriffs beziehungsweise der Behandlung und bekommt nichts mit. Man sollte sich jedoch vorher bei der ausgesuchten Zahnarztpraxis informieren, denn während es die örtliche Betäubung mit der Spritze überall gibt, ist es bei der Vollnarkose nicht der Fall.

Ein guter Zahnarzt bietet verschiedene Leistungen an

In erster Linie geht man zum Zahnarzt, wenn man Schmerzen hat. Doch die Praxen bieten nicht nur Zahnersatz oder Implantate an, sondern es wird beispielsweise auch Bleaching angeboten. Dabei werden die Zähne in der Zahnarztpraxis gebleicht und man bekommt weißere Zähne. Es ist vom Prinzip her wie beim Haare färben, nur die Kosten sind mit 150 bis 600 Euro höher. In diesem Zusammenhang stellt sich auch gleich eine interessante Frage, wie rechnen Zahnärzte eigentlich ab?

Kinder müssen besonders einfühlsam behandelt werden

Ein Zahnarzt hat nicht nur mit Erwachsenen, sondern auch mit Kindern zu tun. Eine besondere Herausforderung, denn für eine Zahnarztpraxis bedeutet das mehr Geduld aufbringen. Das größte Problem ist, dass Kinder so gar nicht auf Schmerzen und Bohrer stehen, was unterschiedliche Folgen hat. Manche weigern sich den Mund zu öffnen, andere wiederum hören nicht auf zu schreien.

Solch eine Situation in den Griff zu bekommen ist nicht einfach, mit Geduld und einer entspannten Ausstrahlung kann es aber klappen. Wichtig ist, dass sich die Zahnarztpraxis mit dem Elternteil abspricht und beruhigend auf den kleinen Patienten eingegangen wird. Druck und Stress würden alles nur verschlimmern. Ein guter Zahnarzt hat außerdem Kinderspielzeug in seiner Praxis, denn damit kann man das ängstliche Kind auf andere Gedanken bringen. Ein Garant ist das aber auch nicht, schließlich verhält sich jedes Kind anders. Manche haben zum Beispiel gar keine Angst vorm Zahnarzt, was die Behandlung wortwörtlich zu einem Kinderspiel macht. Am Ende entscheiden mehrere Faktoren darüber, wie ein junger Patient mit dem Zahnarztbesuch umgeht.

Sollte es bei einem „normalen“ Zahnarzt nicht funktionieren, dann sollte man auf jeden Fall zu einem Kinderzahnarzt gehen.

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