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Nahrungsergänzung, Nahrungsergänzungsmittel
und -produkte
Als Nahrungsergänzung werden Nahrungsergänzungsmittel
bezeichnet, die einen oder mehrere Nährstoffe in einer konzentrierten
Form enthalten (Vitamine, Mineralien, Spurenelemente), allerdings kaum
Energie liefern. Zwar werden Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel
klassifiziert, werden aber im Handel in einer lebensmitteluntypischen
Form, beispielsweise als Tabletten, Kapseln oder Dragees angeboten.
Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel und sollen lediglich als
Ergänzung der Nahrung dienen.
Da sie nicht als Arzneimittel gelten, müssen Nahrungsergänzungsmittel
lediglich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) registriert werden. Die Überwachung der Herstellerbetriebe und der
angebotenen Nahrungsergänzungsmittel im Handel obliegt den Lebensmittelüberwachungsbehörden
der einzelnen Länder. Zum jetzigen Zeitpunkt gelten für Nahrungsergänzungsmittel
die Bestimmungen des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Es ist geplant,
eine nationale Vorschrift sowie eine EU weite Regelung für diese Produktpalette
einzuführen.
Grundsätzlich benötigen gesunde Menschen, die sich abwechslungsreich
und ausgewogen ernähren, keine Nahrungsergänzungsmittel. Bei dieser
Art der Ernährung bekommt der Körper sämtliche Nährstoffe,
die er braucht, so dass in der Regel eine zusätzliche Zufuhr von einzelnen
Nährstoffen nicht erforderlich ist. Allerdings kann in bestimmten Situationen
eine gezielte Verabreichung von einzelnen Vitaminen, Mineralien oder Spurenelementen
sinnvoll sein.
Im Sinne der in Deutschland geltenden Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel
(Nahrungsergänzungsmittelverordnung - NemV) sind Nahrungsergänzungsmittel
Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die Ernährung zu ergänzen. Dies
kann in Form eines Konzentrates von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit
einer alleinigen oder zusammengesetzten ernährungsspezifischen oder einer
physiologischen Wirkung sein, die in konzentrierter Form erhältlich sind.
Diese werden in dosierter Form von Tabletten, Kapseln, Pillen, Pastillen oder
anderen Darreichungen wie Pulverbeuteln, Flüssigampullen oder ähnlichen
Formaten angeboten. Als Nährstoffe im Sinne der genannten Verordnung gelten
Vitamine, Mineralien und Spurenelemente.
Nahrungsergänzungsmittel dürfen in Deutschland in den Verkehr gebracht
werden, wenn sie den einschlägigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften
entsprechen - Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel vom 24. Mai
2004 (NemV). Mit dieser Verordnung wurde die Europäische Richtlinie 2002/46/EG über
Nahrungsergänzungsmittel in deutsches Recht umgesetzt. Tags: Nahrungsergänzungsmittel,
Nahrungsergänzung Vitamin
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